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Energie Cottbus legt Berufung ein

Gegen Sportgerichts-Urteil nach Vorfällen beim Auswärtsspiel in Babelsberg.

Energie Cottbus legt Berufung ein
Nordost-Regionalligist FC Energie Cottbus hat Berufung gegen ein Urteil des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) eingelegt. Das NOFV-Sportgericht hatte den ehemaligen Bundesligisten „wegen eines unsportlich diskriminierenden Verhaltens einiger Fans“ während der Partie beim SV Babelsberg 03 (2:1) im April mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt. Davon können 2.000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus verwendet werden. Diese Maßnahmen soll der FC Energie dem NOFV bis zum 28. Februar 2018 nachweisen.

„Nach Prüfung, Beratung und Konsultation des Rechtsbeistandes ist das Präsidium des FC Energie jetzt zu dem Entschluss gekommen, die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen“, teilte der Verein mit. In den nächsten Tagen wird der FC Energie in Zusammenarbeit mit der anwaltlichen Vertretung des Vereins deren Begründung erarbeiten und beim Sportgericht einreichen.

Veröffentlicht: 03.12.2017 09:49 | Autor: MSPW | Bild: Energie Cottbus