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Lüneburg: Urteil im Rechtsstreit mit Elard Ostermann

LSK muss früherem Trainer und Sportlichem Leiter noch ein Monatsgehalt zahlen.

Lüneburg: Urteil im Rechtsstreit mit Elard Ostermann
Im Rechtsstreit zwischen dem Nord-Regionalligisten Lüneburger SK und seinem Ex-Trainer Elard Ostermann hat das Landgericht Lüneburg das Urteil verkündet. Demnach muss der LSK dem 49-Jährigen, der von 2012 bis Juni 2017 im Amt war und auch als Sportlicher Leiter tätig war, noch das Gehalt für den Monat Juni 2017 zahlen.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass - im Gegensatz zur Ansicht von Ostermann - kein Vertragsverhältnis über den 30. Juni 2017 hinaus bestehe. Der Lüneburger SK hatte seinem langjährigen Trainer im Frühjahr einen neuen Vertrag vorgelegt, den Ostermann aber nicht unterschrieb. Anschließend zog der Verein das Vertragsangebot zurück. Das Urteil des Landgerichts wurde vom LSK akzeptiert. Es werden keine weiteren Rechtsmittel eingelegt. Ostermann hat allerdings noch die Möglichkeit, Berufung einzulegen.

Präsident Sebastian Becker: „Wir hätten eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Elard Ostermann gerne vermieden. Noch während des Prozesses haben wir ein Vergleichsangebot unterbreitet, das deutlich über den nun zugesprochenen Zahlungsanspruch hinausgegangen wäre. Bedauerlicherweise ist eine gütliche Einigung gescheitert. Wir hoffen, dass durch den Richterspruch das Kapitel Elard Ostermann für den LSK nun endgültig abgeschlossen werden kann.“

Veröffentlicht: 14.12.2017 09:14 | Autor: MSPW | Bild: Lüneburger SK Hansa