Zur Desktop Version wechseln
4-liga.com App - Regionalliga Fußball Portal
Zurück zur Übersicht


1. FC Schweinfurt 05: Pokal-Spiel auf Schalke abgesetzt

Türkgücü München erwirkt vor Landgericht Einstweilige Verfügung.

1. FC Schweinfurt 05: Pokal-Spiel auf Schalke abgesetzt
Die Spielleitung für den DFB-Pokal hat das für Sonntag, 13. September, 15.30 Uhr, geplante Spiel der ersten Runde zwischen dem 1. FC Schweinfurt 05 aus der Regionalliga Bayern und dem Bundesligisten FC Schalke 04 zunächst abgesetzt. Das gab der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Freitagabend bekannt. Die Partie sollte nach dem Tausch des Heimrechts in der Gelsenkirchener Veltins-Arena stattfinden.

Hintergrund der Absetzung ist die noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts München I im Fall Türkgücü München. Der Aufsteiger in die 3. Liga hatte gegen die Meldung des 1. FC Schweinfurt 05 für den DFB-Pokal durch den Bayerischen Fußballverband (BFV) vor dem Zivilgericht Klage eingereicht und im ersten Verfahren eine Einstweilige Verfügung erwirkt.

Türkgücü ist der Ansicht, das Recht zur Teilnahme am DFB-Pokal zu besitzen, weil der Verein zum Zeitpunkt der Saisonunterbrechung in der Regionalliga Bayern (wegen der Corona-Krise) die Tabelle angeführt hatte. Der BFV vertritt jedoch die Auffassung, dass Türkgücü mit dem Aufstieg in die 3. Liga aus der Regionalliga ausgeschieden ist und damit Schweinfurt beim Ablauf der Meldefrist für den DFB-Pokal Tabellenführer war/ist, da die Saison 2019/2020 in der Bayern-Staffel ab Ende September ohne Türkgücü fortgesetzt werden soll und die Partien der Münchner inzwischen aus der Wertung genommen wurden.

Bei der Verhandlung am Freitag folgte das Landgericht im Rahmen eines Eilverfahrens "vorläufig" der Rechtsauffassung von Türkgücü München und erließ eine Einstweilige Verfügung gegen die Teilnahme des 1. FC Schweinfurt 05 am DFB-Pokal. Der BFV kündigte bereits einen Widerspruch an, darüber kann jedoch nicht mehr bis Sonntag entschieden werden. Über die Neuansetzung der Partie zwischen Schalke 04 und einem der beiden bayerischen Klubs wird der DFB erst entscheiden, sobald die juristische Klärung herbeigeführt ist.

Reinhold Baier, der für Rechtsfragen zuständiger Vize-Präsident beim BFV, erklärt:

a) "Das Gericht hat eine Entscheidung in einem besonderen Eilverfahren getroffen. Dabei handelt es sich nicht um ein rechtskräftiges Urteil. Die nächste Instanz im Einstweiligen Verfahren kann aus rein praktischen Gründen nicht mehr an diesem Wochenende entscheiden."

b) "Das Gericht hat sich nicht mit den notwendigen Anforderungen an die Durchführung eines Spielbetriebs auseinandergesetzt. Die Überlegungen und Verantwortungen, die sich der BFV seit Monaten fortwährend macht, um allen Vereinen in der Covid-19-Krise gerecht zu werden, wurden vom Gericht nicht verstanden. Dem werden wir im Widerspruchsverfahren entgegentreten."

c) "Der BFV widersetzt sich nicht der aktuellen Verfügungslage und war schließlich dazu gezwungen, den DFB zu bitten, bis zur noch ausstehenden gerichtlichen Entscheidung in der Rechtssache die für Sonntag, 13. September, angesetzte Partie des 1. FC Schweinfurt 05 beim FC Schalke 04 vorerst abzusetzen."

d) "Der BFV bedauert dieses Vorgehen ausdrücklich, ist aufgrund der Kurzfristigkeit und der damit praktisch nicht vorhandenen Möglichkeit, noch vor der Austragung des Spiels am Sonntag rechtlich gegen die Einstweilige Verfügung vorzugehen, zu diesem Schritt gezwungen."

Veröffentlicht: 11.09.2020 22:15 | Autor: MSPW | Bild: 1. FC Schweinfurt