Wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim DFB-Pokalspiel gegen Schalke 04.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Nordost-Regionalligisten BFC Dynamo „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro belegt.
Grund: Im DFB-Pokalspiel gegen den Bundesligisten FC Schalke 04 (0:2) Mitte August waren zu Beginn der zweiten Halbzeit im Berliner Zuschauerbereich mehrere Nebelkerzen und ein Böller gezündet worden. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.