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Carl Zeiss Jena: DFB-Sportgericht senkt zwei Geldstrafen

Reduzierung um rund 25 Prozent wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Carl Zeiss Jena: DFB-Sportgericht senkt zwei Geldstrafen
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren zwei Geldstrafen für den Nordost-Regionalligisten FC Carl Zeiss Jena um rund 25 Prozent reduziert. Wie bei anderen Vereinen auch, deren Verfahren noch aus der Vorsaison anhängig waren, gewährte das Gremium diesen Nachlass in Zeiten der Corona-Pandemie deshalb, weil die Klubs gerade durch fehlende Zuschauer-Einnahmen derzeit finanzielle Einbußen in nicht unerheblichem Maße hinnehmen müssen.

So kürzte das Sportgericht die am 30. September 2019 im Einzelrichterverfahren ausgesprochene Strafe bezüglich des Drittligaspiels gegen den SV Waldhof Mannheim (1:2) von ursprünglich 2.175 Euro auf nunmehr 1.600 Euro und die am 3. März 2020 im Einzelrichterverfahren verhängte Strafe bezüglich des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC (0:3) von 12.450 Euro auf 9.300 Euro. Der Verein hatte gegen beide Entscheidungen des Einzelrichters fristgerecht Einspruch eingelegt.

In der zweiten Minute der Partie gegen den SV Waldhof Mannheim am 18. August 2019 waren im Jenaer Zuschauerbereich mindestens fünf Rauchtöpfe gezündet worden, woraufhin das Spiel für eine halbe Minute unterbrochen werden musste. Außerdem wurde in der 62. Minute eine Plastikflasche von der Haupttribüne auf das Spielfeld geworfen.

Vom Einlaufen der Mannschaften bis zur vierten Spielminute des Spiels gegen den Halleschen FC am 22. November 2019 wurden im Jenaer Zuschauerbereich mindestens 25 Blinker und zwei Bengalische Fackeln abgebrannt, wovon eine dieser Fackeln auf die Laufbahn geworfen wurde. Darüber hinaus wurde im Jenaer Zuschauerbereich ein Laserpointer eingesetzt und in der 67. Minute ein weiterer Blinker gezündet. Nach Abpfiff überstiegen fünf Jena-Anhänger die Barriere zum Innenraum und es wurden Becher in den Innenraum geworfen. Gegen die neuerlichen Entscheidungen des DFB-Sportgerichts kann der Verein binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht einlegen.

Veröffentlicht: 26.10.2020 09:09 | Autor: MSPW | Bild: Carl Zeiss Jena