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Chemnitzer FC: NOFV weist auf Auflagen hin

Verlagerung der Fangruppen in andere Bereiche des Stadions ist nicht gestattet.

Chemnitzer FC: NOFV weist auf Auflagen hin
Beim Heimspiel von Spitzenreiter Chemnitzer FC in der Regionalliga Nordost gegen den ZFC Meuselwitz (heute, 13.30 Uhr) muss die Südtribüne des Stadions an der Gellertstraße nach einem Urteil des NOFV-Sportgerichts wegen der Vorkommnisse am Rande des 4:4 gegen die VSG Altglienicke (Trauer-Kundgebung von CFC-Anhängern für einen bekennenden Rechtsradikalen) gesperrt bleiben.

Offenbar aus gegebenem Anlass wies der NOFV am Freitag noch einmal daraufhin, dass „im Urteil festgelegt ist, dass die Chemnitzer FC Fußball GmbH dafür Sorge zu tragen hat, dass eine Umgehung der Blocksperre durch Verlagerung der Fangruppen in andere Stadionbereiche unterbleibt“.

Der Verband weiter: „Außerdem dürfen in den geschlossenen Tribünenbereichen (Blöcke 6A, 6B, 6C) keine Banner, Plakate, Transparente oder Ähnliches aufgehängt oder sonst angebracht werden. Weitere Festlegungen zur Blocksperre sind im Urteil nicht getroffen worden. Die konkrete Umsetzung dieser Auflagen obliegt allein dem Chemnitzer FC.“

Veröffentlicht: 04.05.2019 09:23 | Autor: MSPW | Bild: Chemnitzer FC