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DFB-Sportgericht: Auflage für Chemnitzer FC

Kontrollausschuss berücksichtigt nach rassistischen Fan-Äußerungen mildernde Umstände.

DFB-Sportgericht: Auflage für Chemnitzer FC
Nach rassistischen Zuschauer-Äußerungen im damaligen Drittliga-Spiel beim FC Bayern München II (2:2) im August 2019 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Nordost-Regionalligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger" mit einer Auflage belegt.

So muss der CFC in einem partizipativen Prozess, zum Beispiel im Rahmen von Diskussionsveranstaltungen, unter Einbeziehung von Fans und Fanvertretungen einschließlich der "CFC Fans gegen Rassismus", des Sächsischen Fußball-Verbandes (SFV), des DFB sowie möglichst vieler weiterer "Stakeholder" des Vereins ein Leitbild entwickeln. Dieses Leitbild - praktisch eine schriftliche Erklärung über das Selbstverständnis und die Grundprinzipien des Vereins - ist spätestens bis zum 31. März 2022 zu veröffentlichen.

Während der Partie in München hatten sich zwei Chemnitzer Anhänger rassistisch in Bezug auf einen damaligen Offiziellen beziehungsweise einen damaligen Spieler des eigenen Vereins geäußert. Der DFB-Kontrollausschuss berücksichtigte in seinem Antrag jedoch gleich mehrere Umstände strafmildernd. So handelte es sich um nicht oder nur schwer zu verhindernde Äußerungen einzelner Personen. Außerdem hatte sich der Chemnitzer FC daraufhin deutlich davon distanziert und war während des Zeitraums zwischen den Vorfällen und diesem Urteil bereits in einen Umsetzungsprozess der Auflagen aus einer Entscheidung des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) vom 30. April 2019 eingetreten. Dazu wurde wie bei anderen Klubs zuvor ebenfalls berücksichtigt, dass die meisten Vereine durch die Corona-Pandemie in erhebliche Schwierigkeiten geraten sind, weshalb in Gesamtheit von der Beantragung einer höheren Strafe abgesehen wurde.

Veröffentlicht: 01.12.2020 09:02 | Autor: MSPW | Bild: Chemnitzer FC