7.000 Euro Geldstrafe wegen „unsportlichen Verhaltens der Anhänger“.
Südwest-Regionalligist SV Eintracht Trier wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen „unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro belegt.
Während des DFB-Pokalspiels gegen den Bundesligisten Borussia Dortmund im August 2016 (0:3) war im Trierer Zuschauerblock mehrfach Pyrotechnik gezündet worden. Außerdem liefen in der 87. Minute zwei Zuschauer aus dem Trierer Block auf den Platz, weshalb die Begegnung kurzzeitig unterbrochen werden musste.