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RL Südwest: Sportgericht verhängt Strafen

Saarbrücken muss Rückspiel gegen Trier unter Teilausschluss der Öffentlichkeit austragen.

RL Südwest: Sportgericht verhängt Strafen
Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat Eintracht Trier und den 1. FC Saarbrücken wegen der Zuschauer-Ausschreitungen am Rande des Traditionsduells der beiden Klubs im September 2015 (3:2 für Saarbrücken in Trier) mit Strafen belegt. Während der Partie war es unter anderem zu massivem Einsatz von Pyrotechnik in beiden Fanlagern gekommen.

Die Eintracht muss deshalb eine Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro zahlen, die jedoch auch Fälle von „unsportlichem Verhalten“ der eigenen Anhänger bei den Spielen gegen Kickers Offenbach (6:0) und Bahlinger SC (1:0) umfasst. Der Verein hat das Urteil akzeptiert. Es ist damit rechtskräftig.

Gleichzeitig wurde dem 1. FC Saarbrücken auferlegt, das Rückspiel gegen Trier am Samstag, 9. April, (ab 14 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Dabei müssen sämtliche Stehplatzbereiche des Hermann-Neuberger-Stadions in Völklingen, in dem der FCS nach der Winterpause seine Heimspiele austrägt, geschlossen bleiben. Lediglich der Sitzplatzbereich der Haupttribüne darf geöffnet werden. Der 1. FC Saarbrücken hat gegen die Einzelrichter-Entscheidung fristgerecht Einspruch eingelegt. Es kommt daher zu einer mündlichen Verhandlung. Der Termin steht noch nicht fest.

Veröffentlicht: 26.02.2016 10:10 | Autor: MSPW | Bild: Eintracht Trier