Wegen „unsportlichen Verhaltens“ von Fans im DFB-Pokalspiel gegen Eintracht Frankfurt.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bayern-Regionalligisten 1. FC Schweinfurt 05 wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger im DFB-Pokalspiel gegen den Bundesligisten Eintracht Frankfurt (0:4) mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt.
Grund für die Geldstrafe: In der 50. Minute der Zweitrundenpartie waren im Schweinfurter Zuschauerblock Bengalische Feuer und Blinker gezündet worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Damit ist es rechtskräftig.