2.000 Euro Geldstrafe - SSV-Fans zündeten Rauchtöpfe und Knallkörper.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Südwest-Regionalligisten SSV Ulm 1846 wegen "unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro belegt.
Vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Heidenheim (0:2) zündeten Ulmer Zuschauer mindestens drei Rauchtöpfe und drei Knallkörper. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um drei Minuten. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.