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Ulm akzeptiert Spruchkammer-Urteil

Elversberger 2:1-Erfolg gegen ehemaligen Bundesligisten bleibt bestehen.

Ulm akzeptiert Spruchkammer-Urteil
Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat den Einspruch des SSV Ulm 1846 Fußball gegen die Wertung der 1:2-Niederlage bei Spitzenreiter SV 07 Elversberg zurückgewiesen. Begründung: Es liegt eine Tatsachenentscheidung des Unparteiischen vor, außerdem waren von der Spielunterbrechung beide Mannschaften im gleichen Maß betroffen.

In der 87. Minute hatte Schiedsrichter Julius Martenstein (Marburg) die Partie unterbrochen, da er von einem Feuerzeug aus dem Elversberger Fanblock getroffen worden war. Erst nach 25 Minuten konnte das Spiel fortgesetzt werden. Die Gäste aus Ulm hatten die „Nachspielzeit“ nur unter Protest bestritten, anschließend auch offiziell Einspruch eingelegt.

Nach der Zustellung des Urteils hat sich die SSV-Vereinsführung entschieden, das Ergebnis der Verhandlung zu akzeptieren. Zuvor hatten mehrere Experten die Sachlage im Auftrag des Vereins überprüft. So darf die SV 07 Elversberg die drei Punkte behalten.

Veröffentlicht: 24.09.2016 10:09 | Autor: MSPW | Bild: SSV Ulm